Allgemeine Geschäftsbedingungen



AGB


I. Geltung dieser Bedingungen

  1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit der mapvertise agentur ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die mapvertise agentur nicht an, es sei denn, die mapvertise agentur hätte vorher ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die mapvertise agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  4. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt bei Widersprüchen das Angebot von der mapvertise agentur als maßgeblich.
  5. Auftragsänderungen bereits begonnener Aufträge werden nur wirksam, wenn dies von der mapvertise agentur in schriftlicher Form oder per eMail bestätigt wird.

II. Angebot und Auftragserteilung

Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich soweit nicht anders gekennzeichnet. Der Vertrag kommt erst mit Auftragserteilung zustande. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per eMail erfolgen.

III. Gegenseitige Rücksichtnahme, Mitwirkungspflichten, Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Rücksichtsnahme, umfassender und unverzüglicher Information sowie vorsorglicher Warnung vor Risiken und Schutz gegen störende Einflüsse auch von dritter Seite. Alle zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind der mapvertise agentur unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Anfragen von der mapvertise agentur sind unverzüglich zu beantworten.
  2. Die mapvertise agentur ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
  3. Soweit die mapvertise agentur Kenntnis von vertraulichen Informationen des Auftraggebers erlangt, sind diese vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
  4. Der Auftraggeber willigt widerruflich darin ein, in der Referenzliste der mapvertise agentur namentlich genannt zu werden.

IV. Termine, Verzögerungen

  1. Eine Termin- sowie Meilensteinplanung dient lediglich als Orientierung. Termine haben ausschließlich dann verbindlichen Charakter, wenn sie schriftlich als verbindliche Termine vereinbart werden. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen.
  2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, verlieren hiervon betroffene Leistungstermine ihre Verbindlichkeit, insbesondere gerät die mapvertise agentur nicht in Verzug. Nach erfolgloser Mahnung ist die mapvertise agentur berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten auch innerhalb einer der Mahnung folgenden angemessenen Nachbesserungsfrist nicht, ist die mapvertise agentur darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der mapvertise agentur stehen in diesem Fall Ersatz- und Vergütungsansprüche zumindest in der gesetzlich zulässigen Höhe zu; weitergehende Ansprüche der mapvertise agentur bleiben unberührt.
  3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die mapvertise agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die mapvertise agentur Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

V. Nutzungsrechte

  1. Die mapvertise agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
  3. Unabhängig vom Umfang der Rechteübertragung ist es der mapvertise agentur in jedem Fall gestattet, im Rahmen des Auftrags erworbenes Know-how, Ideen und Kenntnisse bei anderen Kunden zu nutzen.
  4. Die mapvertise agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

VI. Rechte Dritter, Vorlagen

  1. Die mapvertise agentur bemüht sich rechtlich zulässige und von Schutzrechten Dritter freie Leistungen zu erbringen sowie Rechtsverletzungen Dritter zu vermeiden. Vor der Verwendung der Arbeitsergebnisse hat der Auftraggeber die Schutzrechtsfreiheit jedoch in eigener Verantwortung zu überprüfen. Sollten Anhaltspunkte dafür sprechen, dass Rechte Dritter berührt werden, wird die mapvertise agentur dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
  2. Macht der Auftraggeber Angaben oder stellt Materialien oder Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Logos, Videos etc.) zur Verfügung, so ist er diesbezüglich allein für die Verwendung, Rechtmäßigkeit und Schutzrechtsfreiheit verantwortlich und stellt die mapvertise agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Schutzrechte oder sonstiger Gründe gegen die mapvertise agentur geltend machen. Soweit der Auftraggeber der mapvertise agentur Worte und Zeichen vorgibt, die im nicht sichtbaren Quelltext des Internetauftritts des Auftraggebers verwendet werden sollen (z.B. Meta-Tags), stellt der Auftraggeber die mapvertise agentur von allen Ansprüchen und damit zusammenhängenden Kosten frei, die Dritte wegen der unberechtigten oder missbräuchlichen Verwendung gegen die mapvertise agentur geltend machen.

VII. Preise, Vergütung, Zahlungen

  1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Soweit eine Pauschalvergütung vereinbart ist, sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall 30% des Betrages bei Abschluss des Vertrages und der Restbetrag entsprechend des Angebotes zu zahlen.
  3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Arbeiten, Leistungen etc. bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der mapvertise agentur gegenüber dem Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der mapvertise agentur. Ebenso behält sich die mapvertise agentur sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor. Diese Sicherheit wird die mapvertise agentur auf Verlangen freigeben, soweit der nominale Wert ihre Forderungen nachhaltig und um mehr als 20% übersteigt.

VIIII. Gewährleistung, Gestaltungsfreiheit

  1. Die mapvertise agentur verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
  2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während der Ausführung Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die mapvertise agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  3. Die Abnahme von Leistungen darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
  4. Gewährleistungsansprüche können sich nur aus technischen oder inhaltlichen Mängeln der Leistungen ergeben und richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche wegen der künstlerischen Gestaltung sind jedoch ausgeschlossen. Eine Haftung für den Erfolg eines bestimmten Konzeptes (insbesondere Werbekonzeptes) besteht nicht. Die von der mapvertise agentur zu liefernde Entwurfsanzahl richtet sich nach dem Angebot.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich oder per eMail bei der mapvertise agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

X. Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen, einschließlich der Mängelansprüche verjähren in einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an.

XI. Haftung

  1. Die mapvertise agentur haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen und es gilt eine Haftungsbegrenzung von 20 % des Auftragswertes. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die mapvertise agentur gegenüber dem Aufraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die mapvertise agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die mapvertise agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
  3. Sofern die mapvertise agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt die mapvertise agentur sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der mapvertise agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
  4. Der Auftraggeber stellt die mapvertise agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die mapvertise agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
  5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung, jegliche Haftung von der mapvertise agentur entfällt.
  6. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die mapvertise agentur nicht.

XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der mapvertise agentur gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

mapvertise agentur, Oktober 2007

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